Immer da, wenn 
Sie Unterstützung brauchen.

365 Tage für Sie da

Die Spitex Malters ist 365 Tage im Jahr für Sie da – immer dann, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen und fachkundigem Personal verbessern wir die Lebensqualität unserer Klientinnen und Klienten, ermöglichen ihnen den Verbleib im eigenen Zuhause und entlasten die Angehörigen. Wir pflegen und unterstützen kranke, behinderte und rekonvaleszente wie auch schwer kranke und sterbende Menschen zu Hause. Wir helfen bei körperlicher oder psychischer Krankheit, Behinderung, altersbedingten Einschränkungen, Unfall, Mutterschaft und Überlastung. Mit Informationen von Klientinnen und Klienten gehen wir sorgfältig und streng vertraulich um. Unsere Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.

Seit Anfang 2022 steht die Spitex Malters unter der Trägerschaft der Betreuung und Pflege Malters AG. Wir arbeiten im Auftrag der Gemeinden Malters und Schwarzenberg.

OPAN-Anmeldung

Laden Sie das von Ihnen benötigte Formular als PDF herunter, füllen Sie es von Hand aus und senden Sie es uns per Post oder Email zu.

Anmeldeformular

Bitte füllen Sie das Formular mit Ihren Kontaktangaben aus und wir werden uns sobald wie möglich telefonisch bei Ihnen melden.

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    Angebot

    Mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen und fachkundigem Personal verbessern wir die Lebensqualität unserer Klientinnen und Klienten

    Arbeiten bei der Spitex

    Wir bieten attraktive Arbeitsplätze in den Bereichen Pflege & Betreuung an.

    Beratungsstelle Gesundheit Malters

    Die Beratungsstelle Gesundheit Malters ist Ihre Drehscheibe für alle Informationen und die Koordination rund um Gesundheitsfragen.

    Fragen? Wir klären Sie auf!
    Werde Teil unseres tollen Teams

    Pflegefachkraft 2 (80%)

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    Team

    Die Spitex Malters ist ein Betrieb der Betreuung und Pflege Malters AG. Diese vereint die Pflegeinstitutionen in Malters unter einem Dach und fördert Synergien.

    Das sind wir: Ein starkes Team.

    Mögliche Finanzierungshilfen

    Anspruchsberechtigte Leistungen müssen ärztlich verordnet werden.

    • Pflegerische Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung: Kranken und Gesundheitspflege
    • Hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause aus der Zusatzversicherung: Diese werden zu einem Teil übernommen. Bitte klären Sie Ihren Anspruch bei der zuständigen Zusatzversicherung ab.

    Personen, die weniger als acht Stunden in der Woche arbeiten, sind während der Arbeitszeit versichert. Die Krankenversicherung versichert Unfälle im privaten Bereich. Arbeitet eine Person mehr als acht Stunden, sind Unfälle während der Arbeit und im privaten Bereich versichert. Die Pflege zu Hause infolge eines Unfalls wird dann von der zuständigen Unfallversicherung nach UVG bezahlt, sofern eine ärztliche Indikation vorhanden ist. Die Patientenbeteiligung entfällt.

    Anspruch auf EL haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV, IV-Taggelder über sechs Monate oder eine Hilflosenentschädigung beziehen. Aufgrund einer Bedarfsberechnung der gesetzlich anrechenbaren Ein- und Ausgaben wird der Anspruch berechnet (inklusiv Vermögensverzehr). Ist der Anspruch gegeben, erhalten Versicherte eine monatliche Zusatzrente.

    Zusätzlich vergütet werden:

    • Krankheitskosten, z.B. Kosten die in der Grundversorgung nicht vollständig bezahlt werden
    • Behindertenkosten z.B. Haushaltshilfe
    • Zahnarztkosten (unter bestimmten Umständen)

    Die Patientenbeteiligung kann zurückgefordert werden

    Nach der gesetzlichen Umschreibung gilt eine Person als hilflos, wenn sie wegen Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder persönliche Überwachung angewiesen ist. Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen gehören: Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege, Benutzen des WC, Fortbewegung. Der Grad der Hilflosigkeit bestimmt sich danach, in wie vielen der genannten Verrichtungen eine Hilfe Dritter oder eine Überwachung nötig ist. Die HE ist eine Assistenzentschädigung und kann nach einer Wartefrist von einem Jahr geltend gemacht werden. Kinder erhalten bei aufwendiger Betreuung und Pflege zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Intensivkostenbeiträge.

    Hilfsmittel werden von der AHV, der IV, der KV und der UV übernommen. Welche Hilfsmittel beansprucht werden können, ergibt sich für die einzelnen Sozialversicherungen aus Listen.

    Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Dies ist dann der Fall, wenn sie von der AHV oder der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.

    Vielen Versicherten machen die hohen Krankenversicherungsprämien zu schaffen. Als Entlastung können Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragt werden. Antragsformulare können bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden bezogen werden.

    Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

    Alpina Hajdaraj

    Alpina Hajdaraj

    Zentrumsleitung Spitex Malters